Weil sich eine Rechtsanwältin für ein Stationszeugnis gut vier Monate Zeit ließ, verhängte die Kammer ein Zwangsgeld. Der AGH Nordrhein-Westfalen betonte, dass sie das Zeugnis unmittelbar nach Ausbildungsende hätte erteilen müssen. Und legte ihr für das inzwischen erledigte Verfahren die Kosten auf.
Mehr lesenEin Rechtsreferendar in Hamburg, der sich gegen die Anrechnung einer von ihm aus einer Nebentätigkeit in einer Anwaltskanzlei erhaltenen "Corona-Sonderzahlung" auf seine Unterhaltsbeihilfe wandte, ist mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Der Begriff der Gegenleistung in der Anrechnungsregelung sei weit auszulegen. Denn eine höhere Vergütung für die Nebentätigkeit könne aufgrund eines gesteigerten Loyalitätsgefühls zum Nebentätigkeits-Arbeitgeber zu einer Vernachlässigung der Ausbildung führen.
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