Mittwoch, 9.11.2022
Referendar muss sich Corona-Sonderzahlung auf Unterhaltsbeihilfe anrechnen lassen

Ein Rechtsreferendar in Hamburg, der sich gegen die Anrechnung einer von ihm aus einer Nebentätigkeit in einer Anwaltskanzlei erhaltenen "Corona-Sonderzahlung" auf seine Unterhaltsbeihilfe wandte, ist mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Der Begriff der Gegenleistung in der Anrechnungsregelung sei weit auszulegen. Denn eine höhere Vergütung für die Nebentätigkeit könne aufgrund eines gesteigerten Loyalitätsgefühls zum Nebentätigkeits-Arbeitgeber zu einer Vernachlässigung der Ausbildung führen.

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