Dienstag, 4.10.2022
Keine Notarbeschwerde zur Wahrung von Einzelinteressen

Wird die Notaraufsicht nicht so tätig, wie der Beschwerdeführer es sich wünscht, wird dieser dadurch grundsätzlich nicht in eigenen Rechten verletzt. Einer entsprechenden Klage fehlt daher laut Bundesgerichtshof regelmäßig das Rechtsschutzinteresse. Die Dienstaufsicht diene nur der Gewährleistung einer ordnungsgemäß funktionierenden Rechtspflege.

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