Donnerstag, 24.11.2022
Notstand und ziviler Ungehorsam rechtfertigen keine Straftaten von Klimaaktivisten

Begeht ein Klimaaktivist eine Straftat, um auf den Klimawandel und die Notwendigkeit sofortigen Gegensteuerns aufmerksam zu machen, so stehen ihm keine Rechtfertigungsgründe zur Seite. Das Oberlandesgericht Celle schließt sowohl einen rechtfertigenden Notstand als auch eine Rechtfertigung durch zivilen Ungehorsam aus. Denn dies liefe auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinaus.

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