Dienstag, 28.9.2021
Verstoß gegen Sitzungsöffentlichkeit kann Beschlüsse einer Ratssitzung ungültig machen

Eine Verletzung des kommunalrechtlichen Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit durch fehlerhafte Vergabe eines Teils der Sitzplätze führt zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn die demokratische Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden und die Vorinstanz im Wesentlichen bestätigt.

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