Mittwoch, 19.10.2022
Nach- und Neuwahl zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer

Der für Anwaltssachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat in einem Fall zur Frage der Gültigkeit einer Nach- und Neuwahl zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer entschieden, dass der Ausschluss des Klägers als Kandidat von der Nachwahl für den von ihm niedergelegten Sitz gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 BRAO rechtmäßig war, nicht aber sein Ausschluss als Kandidat von der turnusmäßigen Neuwahl. Außerdem hat der BGH klargestellt, dass die Verbindung der Nach- mit der Neuwahl in einem einheitlichen Wahlgang rechtswidrig war.

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