Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Bahnmitarbeiters, die sich wesentlich als Folge der Beobachtung eines Gleissuizids darstellt, ist von der Unfallversicherung als Unfallfolge anzuerkennen, wenn sachverständig ausgeschlossen ist, dass weiteren Schicksalsschlägen, die der Versicherte erlitten hat, eine überragende Bedeutung zukommt. Dies stellt das Landessozialgericht Hessen klar. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Mehr lesenWird Bundeswehrsoldaten in Afghanistan von Selbstmordattentaten/Landminen mit Toten auf Einsatzfahrzeugen nur berichtet, reicht dies zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aus. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Aus einer zu Unrecht anerkannten PTBS als Schädigungsfolge könnten keine weitergehenden Ansprüche und Schädigungsfolgen (hier: Alkoholerkrankung) hergeleitet werden.
Mehr lesenDie von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst ist als Dienstunfallfolge anzuerkennen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 18.11.2020 entschieden.
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