Freitag, 25.2.2022
Professor muss Vergütung für Promotionsbetreuungen zurückzahlen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Professor und seine Ehefrau in zwei Verfahren zur Rückzahlung von Vergütungen für Promotionsbetreuungen in Höhe von jeweils 17.850 Euro verurteilt. Der Professor hatte seinen Doktoranden über die Event-Agentur seiner Ehefrau Rechnungen für die Betreuung nebenberuflicher Promotionen gestellt. Die daraufhin geleisteten Zahlungen seien rechtsgrundlos erfolgt, da die Vereinbarungen gegen das Verbot der Vorteilsannahme verstießen, so das Gericht.

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