Dienstag, 31.5.2022
Frankfurter OB muss wegen Verdacht der Vorteilsannahme vor Gericht

Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) muss sich vor Gericht verantworten. Feldmanns Ehefrau soll als Leiterin einer Awo-Kita "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt bezogen haben. Eine entsprechende Anklage der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorteilsannahme wurde zugelassen, teilte das Landgericht Frankfurt gestern mit. Offen ist, wie es nun in Deutschlands fünftgrößter Stadt weitergeht.

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Freitag, 25.2.2022
Professor muss Vergütung für Promotionsbetreuungen zurückzahlen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Professor und seine Ehefrau in zwei Verfahren zur Rückzahlung von Vergütungen für Promotionsbetreuungen in Höhe von jeweils 17.850 Euro verurteilt. Der Professor hatte seinen Doktoranden über die Event-Agentur seiner Ehefrau Rechnungen für die Betreuung nebenberuflicher Promotionen gestellt. Die daraufhin geleisteten Zahlungen seien rechtsgrundlos erfolgt, da die Vereinbarungen gegen das Verbot der Vorteilsannahme verstießen, so das Gericht.

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