Mittwoch, 28.9.2022
Preisanpassungsklausel im Fernwärmelieferungsvertrag

Ein Energielieferant hat nicht nur das Recht, sondern – soweit im Kundeninteresse erforderlich – auch die Pflicht,  unwirksam gewordene Preisanpassungsklauseln regelmäßig an die Gesetzeslage anzupassen, um einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kunden und Versorger zu schaffen. Die 2019 erfolgte Einführung einer Preisanpassungsklausel für den Arbeitspreis durch einen Berliner Fernwärmeversorger ist damit grundsätzlich zulässig. Ihre Wirksamkeit muss aber – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Sachverständigen – näher geprüft werden, betonte der Bundesgerichtshof.

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Donnerstag, 12.5.2022
Erste BGH-Entscheidung zu Preisanpassungsklauseln eines Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmens

Der Bundesgerichtshof hat eine erste Entscheidung in der Klageserie gegen ein Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen gefällt, in der die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln im Streit steht. Danach ist die Anpassungsklausel zum Bereitstellungs- beziehungsweise Grundpreis nicht zu beanstanden. Energieversorgungsunternehmen dürfe die Befugnis zur Anpassung der für unwirksam befundenen Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis nicht allgemein aberkannt werden.

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