Donnerstag, 30.6.2022
Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Facebook-Posts nachholbar

Wurde ein Facebook-Nutzer vor Löschung eines Posts nicht angehört, so kann die Anhörung in dem Prozess um die Wiederfreischaltung des Posts nachgeholt werden. Führt die Anhörung dort zu keiner anderen Bewertung, kann der betroffene Nutzer nicht verlangen, dass sein Post wieder freigeschaltet wird. Laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main ergibt sich das Löschungsrecht in einem solchen Fall eines vertragswidrigen Posts aus dem Nutzungsvertrag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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