Dienstag, 19.3.2024
Betriebsratswahl bei Porsche in Zuffenhausen unwirksam

Das LAG Baden-Württemberg hat die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen bestätigt. Es störte sich daran, dass auch Angestellte am Standort Leipzig mitgewählt hatten.

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Donnerstag, 6.4.2023
Betriebsratswahl bei Porsche für unwirksam erklärt

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche für unwirksam erklärt. Hintergrund sei, dass knapp 100 Mitarbeitende der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Büchele. Wegen einer ähnlichen Konstellation hatte Büchele bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt.

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