Eine Umweltaktivistin wurde in einem ICE gezielt kontrolliert, weil die Polizei ihre Teilnahme an Baumbesetzungen befürchtete. Vor dem BVerfG hat sie nun einen Erfolg erzielt: Ihr sei unter Verstoß gegen die Rechtsschutzgleichheit PKH für eine Klage gegen die Maßnahmen versagt worden.
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