Ein Polizist in der Ausbildung kann wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit einem am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss klargestellt. Durch den Konsum sei der Antragsteller schon gesundheitlich ungeeignet für den Polizeidienst. Zudem bestünden nachvollziehbar auch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, betonte das Gericht in dem Eilverfahren.
Mehr lesenEin Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Allein die Möglichkeit, dass die verbleibende Niere durch die Polizeitätigkeit geschädigt werden könne, reiche nicht aus. Zudem hätte der Dienstherr alternative Einsetzungsmöglichkeiten prüfen müssen.
Mehr lesenEin Bewerber für den Polizeivollzugsdienst, der sich neben weiteren Motiven auch ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm hat tätowieren lassen, darf unter Berücksichtigung der von ihm hierzu gegebenen Erläuterung nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Tätowierung lasse auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 14.09.2021 entschieden.
Mehr lesenEin Polizeianwärter in Hessen, der sich an einer rechten Chat-Gruppe beteiligt und ein rassistisches Bild versendet hatte, ist zu Recht nicht in den Polizeidienst übernommen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und die Klage des Mannes abgewiesen. Es bestünden berechtigte Zweifel an dessen charakterlicher Eignung.
Mehr lesenSteht ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst im Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus, darf seine Einstellung bis zur Klärung der Vorwürfe verweigert werden. Dies geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Das erhebliche Risiko eines Interessenkonflikts, der im unauflösbaren Widerspruch zum Polizeiberuf stehe, müsse nicht hingenommen werden.
Mehr lesen