Mittwoch, 30.11.2022
Polizist darf wegen Cannabis-Konsums entlassen werden

Ein Polizist in der Ausbildung kann wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit einem am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss klargestellt. Durch den Konsum sei der Antragsteller schon gesundheitlich ungeeignet für den Polizeidienst. Zudem bestünden nachvollziehbar auch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, betonte das Gericht in dem Eilverfahren.

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Freitag, 8.7.2022
Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Allein die Möglichkeit, dass die verbleibende Niere durch die Polizeitätigkeit geschädigt werden könne, reiche nicht aus. Zudem hätte der Dienstherr alternative Einsetzungsmöglichkeiten prüfen müssen.

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Dienstag, 14.9.2021
Einstellung in Polizeivollzugsdienst trotz Totenkopf-Tattoos möglich

Ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst, der sich neben weiteren Motiven auch ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm hat tätowieren lassen, darf unter Berücksichtigung der von ihm hierzu gegebenen Erläuterung nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Tätowierung lasse auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 14.09.2021 entschieden.

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Freitag, 6.8.2021
Keine Übernahme in Polizeidienst nach rechten Chats

Ein Polizeianwärter in Hessen, der sich an einer rechten Chat-Gruppe beteiligt und ein rassistisches Bild versendet hatte, ist zu Recht nicht in den Polizeidienst übernommen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und die Klage des Mannes abgewiesen. Es bestünden berechtigte Zweifel an dessen charakterlicher Eignung.

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Montag, 29.3.2021
Verdacht auf Nähe zu kriminellem Clan verhindert vorerst Einstellung bei Berliner Polizei

Steht ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst im Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus, darf seine Einstellung bis zur Klärung der Vorwürfe verweigert werden. Dies geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Das erhebliche Risiko eines Interessenkonflikts, der im unauflösbaren Widerspruch zum Polizeiberuf stehe, müsse nicht hingenommen werden.

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