Donnerstag, 21.10.2021
Polizeibeamte haben Recht am eigenen Bild

Die Gesichter von Polizisten, die bei Routine-Einsätzen gefilmt werden, müssen unkenntlich gemacht werden, wenn diese Bilder ins Netz gestellt werden. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden und einen Bonner Youtuber wegen des Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht zu 2.800 Euro Geldstrafe verurteilt.

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