Youtuber veröffentlichte ungefilterte Videos von realen Polizeieinsätzen
Damit ist das Berufungsurteil des Bonner Landgerichts vom Juni 2021 rechtskräftig. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Bonn den Angeklagten noch freigesprochen: Die ungefilterten Filmaufnahmen seien vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es damals. Der 32-jährige Student betreibt seit Jahren einen Youtube-Kanal, auf dem er Videos von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen verbreitet. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn angezeigt, nachdem sie während ihrer Arbeit gefilmt und ihre Gesichter für die Veröffentlichung nicht gepixelt worden waren.
OLG: Polizeibeamte haben Recht am eigenen Bild
Das OLG stellte in seinem Urteil fest, dass Polizeibeamte ein Recht am eigenen Bild haben. Sowohl das Recht auf Meinungs- wie auch der Pressefreiheit müssten dahinter zurückstehen. Ausnahmen seien zeitgeschichtlich relevante Geschehnisse oder Bilder, die zum Beispiel Polizeigewalt dokumentierten.