Polizeibeamte haben Recht am eigenen Bild

Die Gesichter von Polizisten, die bei Routine-Einsätzen gefilmt werden, müssen unkenntlich gemacht werden, wenn diese Bilder ins Netz gestellt werden. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden und einen Bonner Youtuber wegen des Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht zu 2.800 Euro Geldstrafe verurteilt.

Youtuber veröffentlichte ungefilterte Videos von realen Polizeieinsätzen

Damit ist das Berufungsurteil des Bonner Landgerichts vom Juni 2021 rechtskräftig. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Bonn den Angeklagten noch freigesprochen: Die ungefilterten Filmaufnahmen seien vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es damals. Der 32-jährige Student betreibt seit Jahren einen Youtube-Kanal, auf dem er Videos von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen verbreitet. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn angezeigt, nachdem sie während ihrer Arbeit gefilmt und ihre Gesichter für die Veröffentlichung nicht gepixelt worden waren.

OLG: Polizeibeamte haben Recht am eigenen Bild

Das OLG stellte in seinem Urteil fest, dass Polizeibeamte ein Recht am eigenen Bild haben. Sowohl das Recht auf Meinungs- wie auch der Pressefreiheit müssten dahinter zurückstehen. Ausnahmen seien zeitgeschichtlich relevante Geschehnisse oder Bilder, die zum Beispiel Polizeigewalt dokumentierten.

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - III-1 RVs 175/21

Redaktion beck-aktuell, 21. Oktober 2021 (dpa).