Nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 wurde der damalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers in den einstweiligen Ruhestand geschickt. Das BVerfG hat nun die einschlägige, Polizeipräsidenten als politische Beamte einstufende Vorschrift für verfassungswidrig erklärt.
Mehr lesen