Dienstag, 23.2.2021
Universität durfte AStA allgemeine politische Äußerungen verbieten

Die im Juli 2018 erlassene rechtsaufsichtsrechtliche Verfügung der Goethe-Universität gegen den AStA, allgemein politische Äußerungen zu unterlassen, ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat nunmehr bestätigt, dass die Studentenvertretung die Grenzen des hochschulpolitischen Mandats überschritten und zahlreiche Verstöße gegen die Neutralitätspflicht begangen habe.

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