Der Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg unter Verweis auf das Hochschulgesetz des Landes entschieden. Der AStA dürfe sich auch zu hochschulpolitischen Themen äußern.
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