Montag, 19.12.2022
AStA darf über "Pick-up-Artist" berichten

Eine AStA-Zeitschrift durfte identifizierend über einen "Pick-up-Artisten" berichten. Der Student muss es laut Bundesgerichtshof hinnehmen, wenn seine Praktiken in der Uni-Zeitung veröffentlicht werden. Er habe keinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, weil das Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen höher zu bewerten sei als sein Persönlichkeitsrecht.

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Dienstag, 23.2.2021
Universität durfte AStA allgemeine politische Äußerungen verbieten

Die im Juli 2018 erlassene rechtsaufsichtsrechtliche Verfügung der Goethe-Universität gegen den AStA, allgemein politische Äußerungen zu unterlassen, ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat nunmehr bestätigt, dass die Studentenvertretung die Grenzen des hochschulpolitischen Mandats überschritten und zahlreiche Verstöße gegen die Neutralitätspflicht begangen habe.

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Montag, 9.11.2020
AStA darf Haltung eines Hochschulmitarbeiters zu Corona kommentieren

Der Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg unter Verweis auf das Hochschulgesetz des Landes entschieden. Der AStA dürfe sich auch zu hochschulpolitischen Themen äußern.

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