Der Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz ist nach mehr als zweieinhalb Jahren beigelegt. Das KG sprach der betroffenen Frau 750 Euro nebst Zinsen zu. Zuvor hatte das Land Berlin einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung anerkannt, wie es das Gericht in der Berufungsverhandlung empfohlen hatte.
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