Eine Frau überfuhr mit ihrem Pkw einen Leichnam und fuhr sogleich davon. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Unfallflucht, doch das AG Hagen konnte keinen Unfall erkennen. Denn an einer Leiche könne kein wesentlicher Schaden mehr entstehen.
Mehr lesenEin "Alleinrennen" mit einem geleasten Luxus-Firmenwagen führte auch zur Sicherungseinziehung des Fahrzeugs. Laut OLG Frankfurt a.M. war aber nicht dargelegt, dass weitere "rechtswidrige Taten" mit dem Fahrzeug drohten. Denn nur Straftaten fielen unter den Begriff, OWis genügten nicht.
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