Eltern mit mehreren Kindern müssen in der sozialen Pflegeversicherung bei den Beiträgen stärker entlastet werden. Denn laut Bundesverfassungsgericht ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass Eltern in der Pflegeversicherung unabhängig davon, wie viele Kinder sie haben, mit gleichen Beiträgen belastet werden. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende Juli 2023 nachbessern. Dass in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bei den Beiträgen nicht zwischen Eltern und Kinderlosen differenziert werde, sei dagegen nicht zu beanstanden.
Mehr lesen