Das Gesundheitsamt darf ungeimpfte Pflegepersonen nicht dazu zwingen, innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung zu erbringen. Die "einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfnachweispflicht" begründe gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, sondern ermögliche nur für den Fall der Nichtimpfung ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot.
Mehr lesenDas geplante zweite Anti-Corona-Paket findet im Großen und Ganzen die Zustimmung der geladenen Experten im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Diese meldeten in einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen am 11.05.2020 nur in Bezug auf einzelne Regelungen Korrekturbedarf an. Vor allem Finanzierungsfragen, aber auch organisatorische Details sowie die weitreichenden Verordnungsermächtigungen für das Bundesgesundheitsministerium stießen auf Kritik.
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