Dienstag, 16.5.2023
Gefährdungshaftung bei Massenkollision

Die Gefährdungshaftung für ein Auto erfasst auch Fälle, in denen das Fahrzeug nur "passiv" in einen Verkehrsunfall geraten ist. Das Oberlandesgericht Celle stellte fest, dass die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs, gegen das ein anderes Auto nach einer Erstkollision geschleudert wurde, ebenfalls für hieraus entstandene Schäden haften muss. Der Schutzzweck des § 7 StVG sei sehr weitgefasst, weil die Haftung der Preis dafür sei, eine Gefahrenquelle zu eröffnen.

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