Montag, 23.11.2020
Krankenkasse muss operative Penisbegradigung nicht bezahlen

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für die Behandlung einer angeborenen Penisverkrümmung nicht übernehmen. Zwar könne die GKV, wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Eine Penisverkrümmung sei aber kein solcher Ausnahmefall.

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