Dienstag, 7.12.2021
Korrektur-OP neugebildeter Vagina einer Frau mit Transidentität in Urologie

Für die medizinische Behandlung einer Frau mit Transidentität kann auch nach Abschluss einer geschlechtsangleichenden Mann-zu-Frau-Operation die ursprüngliche biologische Einordnung der Patientin maßgeblich sein. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden und der Vergütungsklage eines Krankenhauses stattgegeben, das die Vagina einer Frau mit Transidentität in seiner Fachabteilung für Urologie nachoperiert hatte.

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Montag, 23.11.2020
Krankenkasse muss operative Penisbegradigung nicht bezahlen

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für die Behandlung einer angeborenen Penisverkrümmung nicht übernehmen. Zwar könne die GKV, wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Eine Penisverkrümmung sei aber kein solcher Ausnahmefall.

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