Streit um 13 Minuten: Ein Beamter wollte sie als Arbeitszeit gewertet wissen, sein Dienstherr als Pause. Uneinig war man sich, wie eine kurze private Unterbrechung der Arbeitszeit des Beamten zu werten ist und welche Folgen sie für die Pausenregelung hat.
Mehr lesenEin Beamter kann einen Freizeitausgleich verlangen, wenn die ihm gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ als Arbeitszeit einzustufen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute im Fall eines Bundespolizisten entschieden, der sich zusätzliche 1.020 Minuten anrechnen lassen wollte. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen worden sei.
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