Donnerstag, 13.10.2022
Pausenzeit kann Arbeitszeit sein

Ein Beamter kann einen Freizeitausgleich verlangen, wenn die ihm gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ als Arbeitszeit einzustufen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute im Fall eines Bundespolizisten entschieden, der sich zusätzliche 1.020 Minuten anrechnen lassen wollte. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen worden sei.

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