Die Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen erfolgt künftig über einen Reisesicherungsfonds. Zum 01.07.2021 tritt das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (Reisesicherungsfondsgesetz – RSG) und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften in Kraft. Wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte, soll die Neuregelung nach einer Übergangsphase für Reisebuchungen ab 01.11.2021 verpflichtend sein.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat am 10.06.2020 Eckpunkte zur Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen. "Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Geplant ist ein Fonds, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert.
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