Mittwoch, 17.5.2023
Zwangsmedikation für Untergebrachten mit Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung steht einer Zwangsbehandlung in einer Forensischen Psychiatrie nur dann entgegen, wenn sie erkennen lässt, dass der Verfasser auch die Unterbringung, die konkrete Behandlungssituation und die möglichen Konsequenzen einer Nichtbehandlung miterfassen wollte. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist das fraglich, wenn der Patient die Verfügung zu einem Zeitpunkt erstellt hat, in dem er nur gelegentlich Verhaltensauffälligkeiten nicht-aggressiver Art zeigte und eine Unterbringung nicht voraussehbar war. 

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