Mittwoch, 17.5.2023
Zwangsmedikation für Untergebrachten mit Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung steht einer Zwangsbehandlung in einer Forensischen Psychiatrie nur dann entgegen, wenn sie erkennen lässt, dass der Verfasser auch die Unterbringung, die konkrete Behandlungssituation und die möglichen Konsequenzen einer Nichtbehandlung miterfassen wollte. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist das fraglich, wenn der Patient die Verfügung zu einem Zeitpunkt erstellt hat, in dem er nur gelegentlich Verhaltensauffälligkeiten nicht-aggressiver Art zeigte und eine Unterbringung nicht voraussehbar war. 

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Freitag, 14.1.2022
Arbeitsgruppe legt Bericht zur Novellierung des strafrechtlichen Unterbringungsrechts vor

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des Novellierungsbedarfs im Recht der Unterbringung suchtkranker Straftäter in einer Entziehungsanstalt hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Um die Entziehungsanstalten zu entlasten sollte sich die Unterbringung demnach auf wirklich behandlungsbedürftige und -fähige Straftäter fokussieren. Die Gruppe sprach sich insofern für engere Anspruchsvoraussetzung und einen früheren Zeitpunkt der Reststrafaussetzung aus.

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Freitag, 30.7.2021
Keine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug bei entgegenstehender Patientenverfügung

Eine im Maßregelvollzug untergebrachte Person darf nicht zu ihrem eigenen Schutz zwangsbehandelt werden, wenn sie die Behandlung im Zustand der Einsichtsfähigkeit durch eine Patientenverfügung wirksam ausgeschlossen hat. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Staat dürfe sich dann nicht unter Berufung auf staatliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG über diese Disposition hinwegsetzen. Eine mögliche Rechtfertigung zum Schutz anderer Personen in der Einrichtung bleibe davon aber unberührt.

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Donnerstag, 29.7.2021
Trotz fehlender Deutschkenntnisse Entziehungsanstalt möglich

Ein Strafgericht darf fehlende deutsche Sprachkenntnisse einer Unionsbürgerin nicht alleine zum Anlass nehmen, ihr die Drogenentwöhnungstherapie im Maßregelvollzug zu versagen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass bei einer therapiewilligen und -fähigen Straftäterin die Messlatte "fehlende Erfolgsaussicht" sehr hoch zu hängen sei. So müssten die Richter ausloten, ob in dem betreffenden Bundesland die Therapie nicht auch in einer anderen ihr geläufigen Sprache angeboten werden könne.

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