Einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer darf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nicht mit der Begründung verweigert werden, er könne einen Pass seines Herkunftsstaates auf zumutbare Weise erlangen, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes an die Unterzeichnung einer "Reueerklärung" knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verbunden ist, und der Ausländer plausibel darlegt, dass er die Erklärung nicht abgeben will. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern zugunsten eines eritreischen Staatsangehörigen entschieden und ein erstinstanzliches Urteil wiederhergestellt .
Mehr lesenAusländer, die in einer Einrichtung (hier: einem Wohnheim für psychisch Kranke) leben und dort weiteren notwendigen Lebensunterhalt erhalten, haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss für die Beschaffung eines ausländischen Passes, der an die Stelle eines Darlehens tritt. Dies stellt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen klar. Es ließ die Revision gegen sein Urteil vom 16.03.2020 zu.
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