Ein Ehegatte ist güterrechtlich zur Auskunft und Belegvorlage verpflichtet, wenn er an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern beteiligt ist. Laut Bundesgerichtshof handelt es sich bei dem Gesellschaftsanteil um einen Vermögenswert, der ihm sowohl zum Trennungs- als auch zum Endvermögensstichtag zustand. Dass die Beteiligung nicht frei verwertbar sei, wirke sich im Zugewinnausgleich lediglich wertmindernd aus.
Mehr lesenDie Verwendung des englischen Begriffs "partners" im Namen einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. Eine Verwechslung mit einer Partnerschaftsgesellschaft ist laut Bundesgerichtshof ausgeschlossen, wenn der Rechtsformzusatz der GmbH verwendet wird. Ein Verstoß gegen das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz liege dann nicht vor.
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