Mittwoch, 10.5.2023
Corona-Beschränkungen des Märkischen Kreises waren rechtens

Die im Frühjahr 2021 zur Eindämmung von Neuinfektionen erlassenen Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in den Corona-Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises sind nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in mehreren Klageverfahren entschieden. Die jeweils beanstandeten Regelungen seien rechtmäßig gewesen, so das Gericht unter Verweis auf die damals hohen Inzidenzzahlen.

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