Mittwoch, 10.5.2023
Corona-Beschränkungen des Märkischen Kreises waren rechtens

Die im Frühjahr 2021 zur Eindämmung von Neuinfektionen erlassenen Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in den Corona-Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises sind nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in mehreren Klageverfahren entschieden. Die jeweils beanstandeten Regelungen seien rechtmäßig gewesen, so das Gericht unter Verweis auf die damals hohen Inzidenzzahlen.

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Donnerstag, 22.4.2021
Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hamburg bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen, mit dem sein Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung abgelehnt worden war. Er habe keine stichhaltigen Argumente gegen die Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahme vorgebracht.

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