Das Niedersächsische Justizministerium ist in einem Rechtsstreit um die Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts endgültig gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte entschieden, dass das Ministerium einen ehemaligen Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren ausschließen durfte. Die hiergegen eingereichte Beschwerde des Ministeriums hat das OVG nun zurückgewiesen. Der Ausschluss sei rechtswidrig gewesen.
Mehr lesenDas Niedersächsische Justizministerium darf einen Ex-Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren für die Stelle des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ausschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch im Eilverfahren entschieden. Die Einwände des Ministeriums, als Ruhestandsbeamter habe er keinen Reaktivierungsanspruch und die Besoldung der neuen Stelle sei für ihn zu niedrig, überzeugten das VG nicht.
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