Freitag, 5.5.2023
Ex-Staatssekretär darf sich auf Stelle des OVG-Präsidenten bewerben

Das Niedersächsische Justizministerium darf einen Ex-Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren für die Stelle des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ausschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch im Eilverfahren entschieden. Die Einwände des Ministeriums, als Ruhestandsbeamter habe er keinen Reaktivierungsanspruch und die Besoldung der neuen Stelle sei für ihn zu niedrig, überzeugten das VG nicht.

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