Donnerstag, 1.8.2024
"Auch ich bin das Volk!"

Wer während der Urteilsverkündung ruft, dass "dieses Urteil eine Farce ist", und trotz Ermahnung weiterschimpft, verhält sich dem Gericht gegenüber ungebührlich und riskiert ein Ordnungsgeld. Das OLG Köln hielt einen deswegen erlassenen Beschluss aufrecht, obwohl er gravierende formelle Mängel hatte.

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Dienstag, 9.1.2024
Unbezifferter Ordnungsgeldantrag: Keine Beschwer für Gläubiger

Ein Gläubiger, der seinen Ordnungsmittelantrag nicht beziffert, ist in der Regel durch die Höhe des vom Gerichts verhängten Betrags nicht beschwert. Dies kann laut BGH jedoch anders sein, wenn die Vorstellungen zur Höhe des Ordnungsgelds in einem Schriftsatz konkretisiert wurden.

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