Zalando treffen zusätzliche Verpflichtungen unter anderem beim Verbraucherschutz. Denn das Unternehmen sei als "sehr große Online-Plattform" im Sinne des Digital Services Act einzustufen, bestätigt das EuG.
Mehr lesenGeneralanwalt Szpunar hat zur Haftung von Betreibern von Online-Marktplätzen Stellung genommen. Er betonte, dass diese unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für Nutzerinhalte befreit sind, jedoch klare Verantwortlichkeiten nach der DS-GVO tragen.
Mehr lesenDie britischen Steuerbehörden haben zu Recht vom "Only Fans"-Betreiber Mehrwertsteuer auf sämtliche Zahlungen von "Fans" erhoben. Laut EuGH beinhaltet die maßgebliche Durchführungsverordnung, wonach eine Vermutung dafür bestehe, dass der Betreiber einer Plattform wie "Only Fans" der Erbringer der angebotenen Dienstleistungen ist, lediglich eine Klarstellung. Durchführungbefugnisse habe der Rat damit nicht überschritten.
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