Mittwoch, 21.2.2024
BKartA darf Google-Interna an Wettbewerber weitergeben

Google ist im Streit um die Frage, ob das Bundeskartellamt seinen Konkurrenten Interna des Unternehmens offenlegen darf, vor dem BGH weitgehend gescheitert. Abgesehen von einer streitigen Passage handele es sich entweder schon nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder das Sachaufklärungsinteresse des BKartA überwiege.

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