Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die Ampel-Koalition die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. "Wir haben uns vorgenommen, das Gesetz zu reformieren", versicherte die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram im Bundestag. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Thomae warb für ein "geordnetes, ausgeruhtes und transparentes Verfahren", statt wie im Jahr 2018 mit "großer Hast" vorzugehen.
Mehr lesenMit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Erhöhung des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel für die Finanzierung politischer Parteien auf 190 Millionen Euro mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar und damit nichtig ist. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für schon ausgezahlte Gelder heißt, blieb zunächst offen.
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