Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die Ampel-Koalition die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. "Wir haben uns vorgenommen, das Gesetz zu reformieren", versicherte die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram im Bundestag. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Thomae warb für ein "geordnetes, ausgeruhtes und transparentes Verfahren", statt wie im Jahr 2018 mit "großer Hast" vorzugehen.
Höhe der Obergrenze soll besser begründet werden
Das damals von der großen Koalition verabschiedete Gesetz war am 24.01.2023 vom BVerfG für nichtig erklärt worden. Beanstandet wurde, dass die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung auf 190 Millionen Euro nicht ausreichend begründet worden sei. Die Anhebung um 25 Millionen Euro war seinerzeit binnen zehn Tagen durch den Bundestag gebracht worden. Bei der angepeilten Überarbeitung des Gesetzes soll die Höhe der Obergrenze nun besser begründet werden.
Union bietet Mithilfe an
Die Unionsfraktion bot ihre Mitarbeit an: "Lassen Sie uns das gemeinsam angehen", sagte ihr Justiziar Ansgar Heveling (CDU) an die Adresse der Ampel-Koalition. Jan Korte von der Linken forderte allerdings eine grundlegende Reform der Parteienfinanzierung, zu der auch ein Verbot von Unternehmensspenden gehören soll. Der AfD-Parlamentarier Stephan Brandner mahnte unterdessen eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge an: "Das Geld gehört zurück in die Taschen der Bürger."
Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2023 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Unzulässiger Beitritt und Anschluss im Normenkontrollverfahren, NVwZ-RR 2021, 233
BVerfG:, Grundsätze der Parteienfinanzierung, NJW 1992, 2545
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