Donnerstag, 7.9.2023
Dieselgate: Keine starre Methode für Anrechnung von Nutzungsvorteilen

Gerichte können sich aussuchen, ob sie die Nutzungsvorteile aus dem Gebrauch eines vom Dieselskandal betroffenen Autos bei Wahl der linearen Berechnungsmethode nach dem Brutto- oder dem Nettokaufpreis bemessen. Das hat der BGH im Fall eines Käufers entschieden, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

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Montag, 3.5.2021
Nutzungsvorteil in Abgasfällen ist konkret zu ermitteln

Der in Abgasfällen auf den Schadensersatzanspruch betroffener Käufer anzurechnende Nutzungsvorteil ist anhand des konkret erlittenen Wertverlustes zu ermitteln. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Eine Schätzung anhand einer linearen Teilwertabschreibung bilde die konkrete Wertentwicklung nur unzureichend ab und könne dazu führen, dass der Geschädigte an dem Schadensfall "verdient".

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