Montag, 22.3.2021
In NSU-Verfahren als Gehilfe Verurteilter muss Kosten des Verfahrens tragen

Der im NSU-Verfahren wegen Beschaffung der Tatwaffe als Gehilfe verurteilte Carsten S. ist mit seiner Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung des Oberlandesgerichts München vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Da er seine Revision zurückgenommen habe, sei eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des OLG zu den Kosten und Auslagen des Verfahrens unzulässig, so der BGH in seiner ersten Entscheidung zum Urteil im NSU-Verfahren.

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