Das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist heute in Kraft getreten. Die Neuregelung gibt Personen, die im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder nicht erwerben konnten, einen Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung. Das Gleiche gilt zeitlich unbefristet für deren Nachfahren.
Mehr lesenDurch den Nationalsozialismus Entrechtete und ihre Nachkommen haben ein verbrieftes Recht auf Wiedereinbürgerung. Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung sollen vor allem gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung geschaffen werden.
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