Regelung gilt auch für bereits gestellte Ansprüche
Anträge, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt worden sind, würden automatisch auf Grundlage der neuen Ansprüche entschieden. Ein weiterer Antrag müsse nicht gestellt werden, teilte das Bundesinnenministerium mit.
Keine Einbürgerung bei antisemitischen und fremdenfeindlichen Taten
Durch das neue Gesetz werden künftig außerdem Personen, die wegen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Taten verurteilt wurden, unabhängig vom Strafmaß von der Einbürgerung ausgeschlossen. Bei Abgabe der sogenannten Loyalitätserklärung werden Einbürgerungsbewerber darüber belehrt, dass menschenverachtende Handlungen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind und dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine falsche Erklärung abgegeben worden ist, könne die Einbürgerung wieder zurückgenommen werden, erläuterte das Ministerium.
Neues Recht für Betroffene von geschlechterdiskriminierenden Abstammungsregelungen
Das Gesetz schafft zudem eine gesetzliche Grundlage für ein zehnjähriges Erklärungsrecht zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für alle ab Geltung des Grundgesetzes (24.05.1949) Geborenen, die von früheren geschlechterdiskriminierenden Abstammungsregelungen betroffen sind.