Montag, 9.5.2022
Nach Römer Dekret: Deutschland zieht Klage gegen Italien teilweise zurück

Zur Frage der Entschädigung von NS-Opfern in Italien hat Deutschland eine Klage gegen das EU- und Nato-Partnerland teils zurückgezogen. Berlin befürchtet nicht mehr, dass prestigeträchtige Einrichtungen in Rom wie das Goethe-Institut oder die Deutsche Schule von Italien enteignet und zwangsversteigert werden. Dies hatte in dem ungewöhnlichen Fall zuletzt gedroht. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag teilte nun mit, dass die Bundesrepublik ihren Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz widerrufe.

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Montag, 2.5.2022
NS-Kriegsverbrechen: Deutschland verklagt Italien wegen Entschädigungsforderungen

Deutschland hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage gegen Italien eingereicht, weil Italien immer wieder Klagen von Angehörigen der Opfer von NS-Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt. Der IGH hatte dies schon 2012 wegen Verletzung der Staatenimmunität für unzulässig erklärt. Grund der Klage ist auch die drohende Zwangsversteigerung deutscher Immobilien wie des Goethe-Instituts in Rom.

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