Donnerstag, 14.4.2022
Nichtzulassung Berliner NPD-Landesliste zur Bundestagswahl 2017 war rechtswidrig

Die Nichtzulassung der Landesliste der NPD für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Land Berlin war trotz verfrühter Wahl der Delegierten zur Vertreterversammlung wegen Verstoßes gegen die Parteienfreiheit rechtswidrig. Ein Anspruch auf Ungültigerklärung der Bundestagswahl 2017 bestehe aber nicht, entschied das Bundesverfassungsgericht am 23.03.2022 auf die Wahlprüfungsbeschwerde der Partei (Az.: 2 BvC 22/19).

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