Dienstag, 13.10.2020
Kein Notanwalt bei zu vertretender Mandatsniederlegung

Legt ein Anwalt sein Mandat nieder, kommt die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn der Mandant die Beendigung nicht zu vertreten hat. Reine Mutmaßungen zum Kündigungsgrund entlasten den Mandanten dabei nicht. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.09.2020 entschieden.

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Montag, 10.8.2020
Kein Notanwalt bei zu vertretender Mandatsbeendigung

Legt ein Anwalt sein Mandat nieder, kommt die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn ein Mandant die Beendigung nicht zu vertreten hat. Besteht dieser auf offenkundig unerheblichem Vortrag, ist die Mandatsbeendigung von ihm zu vertreten. Ein Rechtsanwalt kann dann seine Entpflichtung nach § 48 Abs. 2 BRAO aus wichtigem Grund verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.07.2020 entschieden.

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