Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass ein früherer Asylantrag desselben Betroffenen von Norwegen abgelehnt wurde. Trotz teilweiser Teilnahme am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem sei das skandinavische Land als ein Drittstaat anzusehen, der nicht einem Mitgliedstaat gleichgestellt werden könne, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20.05.2021.
Mehr lesenGreenpeace und weitere Umweltschützer sind mit ihrem jahrelangen Kampf gegen Ölbohrungen in der Arktis auch vor dem Obersten Gerichtshof Norwegens gescheitert. Das Gericht in Oslo wies die Berufung der Kläger mit einer Mehrheit von elf zu vier Stimmen ab, wie die obersten Richter des skandinavischen Landes am 22.12.2020 bei einer online übertragenen Urteilsverkündung mitteilten.
Mehr lesen