Freitag, 21.5.2021
Tragen eines Niqab beim Autofahren bleibt vorerst verboten

Das Tragen eines Gesichtsschleiers beim Führen eines Kraftfahrzeugs bleibt vorerst verboten. Der Eilantrag einer Muslima aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch am Steuer ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Niqab bedecken möchte, blieb am Donnerstag beim Oberverwaltungsgericht Münster erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts durfte die Bezirksregierung eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verweigern.

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Freitag, 27.11.2020
Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen

Eine Muslimin darf am Steuer keinen Gesichtsschleier (Niqab) tragen. Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 26.11.2020 in einem Eilverfahren.

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