Donnerstag, 20.10.2022
Stufenzuordnung: Ersatzfähiger Schaden bei Verletzung der Beschäftigungspflicht

Nach dem abschließenden Regelungskonzept des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden Zeiten, in denen Beschäftigte während eines Bestandsschutzstreits nicht arbeiten, nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Sie können laut Bundesarbeitsgericht aber im Weg des Schadenersatzes bei schuldhafter Nichtbeschäftigung als tatsächliche Beschäftigungszeit verrechnet werden.

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